Feri­en­plan

Ferien Beginn Ende
Herbst­fe­rien 27. Sep­tem­ber 2025 12. Okto­ber 2025
Weih­nachts­fe­rien 20. Dezem­ber 2025 04. Januar 2026
Fas­nachts­fe­rien 07. Februar 2026 22. Februar 2026
Oster­fe­rien 03. April 2026 19. April 2026
Som­mer­fe­rien 04. Juli 2026 16. August 2026

Vor Ferien und vor Fei­er­ta­gen endet der Unter­richt nach Stun­den­plan. Aus­nahme: Frei­tag, 03. Juli 2026, Schul­schluss um 15:05 Uhr.

Unter­richts­freie Tage

Freier Tag Datum
Aller­hei­li­gen 01. Novem­ber 2025
Auf­fahrt* 14. Mai 2026
Pfingst­mon­tag 25. Mai 2026
Fron­leich­nam* 04. Juni 2026

* Brü­cke an Auf­fahrt und Fron­leich­nam: Die Tage nach den bei­den Fei­er­ta­gen sind unter­richts­frei.

Urlaubs­ge­such

Seit dem Schul­jahr 2024/25 bie­tet die Volks­schule Emmen den Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­ten die Mög­lich­keit, soge­nannte Joker­tage (4 Halb­tage pro Schul­jahr) gel­tend zu machen.

Joker­tage und nicht vor­her­seh­bare Abwe­sen­hei­ten (z. B. Krank­heit und Unfall) mel­den Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tigte den Klas­sen­lehr­per­so­nen ihrer Kin­der über Klapp.

Die Bewil­li­gung län­ge­rer (vor­her­seh­ba­rer) Abwe­sen­hei­ten bzw. Urlaube müs­sen Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tigte nach wie vor bei den (Co-) Schul­lei­tun­gen bean­tra­gen.

Richt­li­nien Urlaube, Joker­tage, Schnup­per­leh­ren (PDF)

Richt­li­nien und (Antrags-) For­mu­lar Schnup­per­leh­ren (Word)

Biblio­thek

Über die Schul­bi­blio­the­ken hin­aus ver­fügt die Gemeinde Emmen seit 1991 auch über eine Gemein­de­bi­blio­thek.

Hier erfah­ren Sie mehr über die Gemein­de­bi­blio­thek Emmen.

Die Gemein­de­bi­blio­thek und Ludo­thek sind auf der Schul­an­lage Ger­sag zuhause. Mit rund 17’500 Büchern, 1’800 DVDs und vie­len wei­te­ren Medien bie­tet die Gemein­de­bi­blio­thek für Gross und Klein das pas­sende Ange­bot.

Öff­nungs­zei­ten

Mon­tag 15.00 – 18.00 Uhr
Diens­tag 15.00 – 18.00 Uhr
Mitt­woch 9.00 – 12:00 Uhr / 15.00 – 18.00 Uhr
Don­ners­tag 15.00 – 18.00 Uhr
Frei­tag 15.00 – 18.00 Uhr
Sams­tag 9.00 – 12:00 Uhr

 

Vor Fei­er­ta­gen schliesst die Gemein­de­bi­blio­thek um 17.00 Uhr.

Schul­ein­hei­ten

Auf den Web­sei­ten der Schul­häu­ser erhal­ten Sie wei­tere Infor­ma­tio­nen und Ein­bli­cke.

Pri­mar­schule Emmen-Dorf
Liliane Wiler
Schul­lei­te­rin
liliane.wiler@emmen.ch
041 268 06 36

Pri­mar­schule Erlen
Rui Silva
Schul­lei­ter
rui.silva@emmen.ch
041 268 07 11

Pri­mar­schule Ger­sag
Cécile Kel­ler
Co-Schul­lei­te­rin
cecile.keller@emmen.ch
041 268 06 48

Nis­hi­tha Bach­mann
Co-Schul­lei­te­rin
nishitha.bachmann@emmen.ch
041 268 06 48

Pri­mar­schule Hübeli
Bianca Wil­son
Co-Schul­lei­te­rin
bianca.wilson@emmen.ch
041 268 06 65

Nadja Baumli
Co-Schul­lei­te­rin
nadja.baumli@emmen.ch
041 268 08 78

Pri­mar­schule Krauer
Roman Decur­tins
Co-Schul­lei­ter
roman.decurtins@emmen.ch
041 268 06 00

Nadia Duss
Co-Schul­lei­te­rin
nadia.duss@emmen.ch
041 268 06 06

Pri­mar­schule Mei­er­höfli
Roman Brüg­ger
Co-Schul­lei­ter
roman.bruegger@emmen.ch
041 268 06 26

Denise Zet­tel
Co-Schul­lei­te­rin
denise.zettel@emmen.ch
041 268 06 25

Pri­mar­schule Riffig/Sprengi
Roland Amstein
Co-Schul­lei­ter
roland.amstein@emmen.ch
041 268 06 77

Clau­dia Rog­ger
Co-Schul­lei­te­rin
claudia.rogger@emmen.ch
041 268 06 77

Pri­mar­schule Rüeg­gi­sin­gen
Koso­vare Tschopp
Co-Schul­lei­te­rin
kosovare.tschopp@emmen.ch
041 268 06 15

Patrik Kras­nic
Co-Schul­lei­te­rin
patrik.krasnic@emmen.ch
041 268 06 18

Sekun­dar­schule Erlen
Chris­toph Bee­ler
Co-Schul­lei­ter
christoph.beeler@emmen.ch
041 268 07 14

Tiziana Pal­mieri
Co-Schul­lei­te­rin
tiziana.palmieri@emmen.ch
041 268 07 15

Sekun­dar­schule Ger­sag 1
Sil­vio Sup­pi­ger
Schul­lei­ter
silvio.suppiger@emmen.ch
041 268 06 46

Sekun­dar­schule Ger­sag 2
Phil­ipp Zim­mer­mann
Schul­lei­ter
philipp.zimmermann@emmen.ch
041 268 06 60

Schule von A bis Z

Das heisst für Sie als Eltern schul­pflich­ti­ger Kin­der wich­tige Infor­ma­tio­nen und Wis­sens­wer­tes zusam­men­ge­fasst nach Begrif­fen. Fin­den Sie Merk­blät­ter und Publi­ka­tio­nen, Links zu wei­ter­füh­ren­den Infor­ma­tio­nen oder Kon­takte zu exter­nen Dienst­stel­len und Orga­ni­sa­tio­nen mit einem Klick.

Alters­durch­misch­tes Ler­nen bezeich­net die Zusam­men­le­gung von Kin­dern aus ver­schie­de­nen Jahr­gangs­klas­sen zu einer alters­durch­misch­ten Klasse auf der orga­ni­sa­to­ri­schen Ebene und die gezielte Nut­zung der dar­aus resul­tie­ren­den Viel­falt für den Unter­richt und das soziale Ler­nen. Eine Form von alters­durch­misch­tem Ler­nen ist zum Bei­spiel die Basis­stufe (siehe Basis­stufe) an der Pri­mar­schule Rüeg­gi­sin­gen. An den Pri­mar­schu­len Mei­er­höfli, Emmen Dorf und Ger­sag gibt es eben­falls alters­durch­mischte Klas­sen, jedoch ohne den Ein­be­zug der Kin­der­gär­ten.

Kin­der und Jugend­li­che kön­nen im Kom­pe­tenz­zen­trum Admi­nis­tra­tion der Volks­schule Emmen an der Rüeg­gi­sin­ger­strasse 20 ange­mel­det wer­den. Eine Online-Anmel­dung ist eben­falls mög­lich.

Die Volks­schule Emmen führt an der Pri­mar­schule Rüeg­gi­sin­gen eine Basis­stufe. Die Basis­stufe ver­bin­det den Kin­der­gar­ten und die ers­ten zwei Jahre der Pri­mar­schule. Zwei bis drei Lehr­per­so­nen unter­rich­ten die Klas­sen im Team­tea­ching. Sie beglei­ten die Kin­der über vier Jahre. Die Basis­stufe bie­tet eine viel­fäl­tige Lern­um­ge­bung. Die Kin­der erhal­ten dif­fe­ren­zierte (Lern-) Ange­bote. Der Über­gang von spie­le­ri­schen Tätig­kei­ten zum auf­ga­ben­ori­en­tier­ten Ler­nen erfolgt flies­send. Der Unter­richt fin­det in fle­xi­blen, alters­ge­misch­ten Lern­grup­pen statt: Er ori­en­tiert sich am Ent­wick­lungs- und Lern­stand der Kin­der, nicht an ihrem Alter.
In die Basis­stufe kön­nen Kin­der ein­tre­ten, die vor dem 1. August das 4. Lebens­jahr abge­schlos­sen haben. Der Ein­tritt ist halb­jähr­lich mög­lich. Die Basis­stufe umfasst zwei Jahre Kin­der­gar­ten und die ers­ten zwei Jahre der Pri­mar­schule. Die Kin­der besu­chen die Basis­stufe in der Regel vier Jahre; sie kann aber auch in 3 oder 5 Jah­ren absol­viert wer­den. Die Ver­set­zung in die 3. Pri­mar­klasse ist halb­jähr­lich mög­lich.

Beschwer­den in Bezug auf die Volks­schule Emmen, ein bestimm­tes Schul­haus oder Lehrpersonen/Mitarbeitende sind an die Bereichs­lei­tung Kom­mu­ni­ka­tion, Medien und Digi­ta­li­tät oder die (Co-) Schul­lei­tun­gen des ent­spre­chen­den Schul­hau­ses zu rich­ten.

Alle Schul­häu­ser der Volks­schule Emmen bie­ten Unter­richt in Deutsch als Zweit­spra­che (DaZ) an. Der Sprach­stand von fremd­spra­chi­gen Ler­nen­den wird im Kin­der­gar­ten und im wei­te­ren Ver­lauf der obli­ga­to­ri­schen Schul­zeit alle zwei Jahre mit dem Test-Set «Sprach­ge­wandt» erfasst. Die Volks­schule Emmen bie­tet Anfangs- und Auf­bau­un­ter­richt an. Der Unter­richt wird von einer Fach­per­son erteilt und ist so weit als mög­lich in den Regel­un­ter­richt inte­griert.

Neu­zu­zie­hende Ler­nende ohne Deutsch­kennt­nisse ab der 1. Klasse (Pri­mar­schule) wer­den in eine der Klas­sen des Zen­trums Inte­gra­tion (Schul­an­lage Ger­sag) ein­ge­teilt. Sie besu­chen den Anfangs­un­ter­richt wäh­rend 4–6 Mona­ten (Ler­nende der 1. Klasse 12 Monate) im Zen­trum Inte­gra­tion. Anschlies­send wer­den sie in eine Regel­klasse ihres ihnen zuge­teil­ten Schul­hau­ses ein­ge­teilt und besu­chen für ein wei­te­res Jahr seit ihrem Zuzug den Grup­pen­un­ter­richt im Zen­trum Inte­gra­tion. Im Anschluss an den Anfangs­un­ter­richt erfolgt der Auf­bau­un­ter­richt in den Schul­häu­sern.

Die Volks­schule Emmen setzt den Lehr­plan 21 im Bereich Medien und Infor­ma­tik ziel­ge­rich­tet und zukunfts­ori­en­tiert um. In allen Schul­häu­sern fin­den regel­mäs­sig Infor­ma­ti­ons- und Sen­si­bi­li­sie­rungs­ver­an­stal­tun­gen statt, die Lehr­per­so­nen, Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Eltern für Chan­cen und Her­aus­for­de­run­gen der digi­ta­len Welt stär­ken.

Damit das Kol­le­gium best­mög­lich unter­stützt wird, steht in jeder Schul­ein­heit sowohl eine päd­ago­gi­sche als auch eine tech­ni­sche Fach­per­son zur Ver­fü­gung. Aus allen Schul­häu­sern / Schul­ein­hei­ten gemein­sam bil­den sie die Fach­schaft Digi­ta­li­tät, wel­che die Ent­wick­lun­gen im Unter­richt beglei­tet.

Die Fach­ver­ant­wor­tung Digi­ta­li­tät über­nimmt dabei eine koor­di­nie­rende, bera­tende und impuls­ge­bende Rolle und bringt aktu­elle Trends, For­schungs­er­geb­nisse und Inno­va­tio­nen – von Künst­li­cher Intel­li­genz bis hin zu Robo­tik – direkt in die Volks­schu­len Emmen.

Auch die tech­ni­sche Infra­struk­tur ist zeit­ge­mäss und umfas­send aus­ge­stat­tet: Jedes Klas­sen­zim­mer ver­fügt über einen Visua­li­zer, eine inter­ak­tive Wand­ta­fel oder einen Bea­mer. Lehr­per­so­nen erhal­ten übli­cher­weise ein per­sön­li­ches Note­book. Die Schul­ein­hei­ten ver­fü­gen über eine flä­chen­de­ckende WLAN-Ver­bin­dung.

Kin­der­gar­ten: 1 iPad pro Klasse
1./2. Klasse: 5 iPads pro Klasse
Basis­stufe: 4 iPads pro Klasse
3./4. Klasse: 1:1‑Ausstattung mit Con­ver­ti­bles
5.–9. Klasse: 1:1‑Ausstattung mit Note­books

Dar­über hin­aus ste­hen den Lehr­per­so­nen viel­fäl­tige digi­tale Lern­um­ge­bun­gen sowie Robo­tik-Sys­teme zur Ver­fü­gung, die den Unter­richt berei­chern und den Schü­le­rin­nen und Schü­lern einen kom­pe­ten­ten, ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit digi­ta­len Tech­no­lo­gien ermög­li­chen.

Die Mit­glie­der der Fach­gruppe Digi­ta­li­tät orga­ni­sie­ren schul­haus­in­terne Wei­ter­bil­dun­gen, die sich an den Anlie­gen des Kol­le­gi­ums ori­en­tie­ren. Zusätz­lich bie­ten sie offene Kurse für alle Lehr­per­so­nen und Schul­be­tei­lig­ten an. Mit den regel­mäs­si­gen Medien-Sn@cks – kur­zen Online­mit­tags­kur­sen im Abstand von 6 — 8 Wochen – wird das digi­tale Know-how lau­fend erwei­tert. In den Fach­schafts­sit­zun­gen wer­den per­sön­li­che Inputs geteilt sowie aktu­elle Ent­wick­lun­gen und Updates kom­mu­ni­ziert.

Kon­takt­per­son: Bereichs­lei­tung Kom­mu­ni­ka­tion, Medien und Digi­ta­li­tät

Die Volks­schule Emmen bie­tet an 6 Wochen in der unter­richts­freien Zeit (Ferien) einen Feri­en­hort an. Die Kin­der kön­nen ein­zelne Tage oder eine ganze Woche ange­mel­det wer­den.

  • 2. Woche der Herbst­fe­rien
  • 1. Woche der Fas­nachts­fe­rien
  • 2. Woche der Oster­fe­rien
  • 1., 2. und 6. Woche der Som­mer­fe­rien

Nähere Infor­ma­tio­nen und das Anmel­de­for­mu­lar fin­den sich auf der Web­site der Gemeinde Emmen unter «Schul- und fami­li­en­er­gän­zende Tages­struk­tu­ren».

In der Gemeinde Emmen ist die Schul­wahl, wie in vie­len ande­ren Gemein­den im Kan­ton Luzern, nicht frei. Die Zutei­lung in ein Schul­haus (inkl. Zutei­lung an eine Sekun­dar­schule im Rah­men des Über­tritts­ver­fah­rens) fällt in den Zustän­dig­keits­be­reich der Schul­füh­rung (Bereichs­lei­tung Schulentwicklung/Organisation und (Co-) Schul­lei­tun­gen). Der Zutei­lung lie­gen eine Viel­zahl von Über­le­gun­gen (z. B. Schul­in­fra­struk­tur, Schul­wege und Klas­sen­grös­sen) zu Grunde. Die Volks­schule Emmen tritt aus­schliess­lich in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len auf Beschwer­den im Zusam­men­hang mit der Zutei­lung einer Ler­nen­den oder eines Ler­nen­den in ein Schul­haus ein.

Gesetz über die Volks­schul­bil­dung
§ 35
7 Die Schul­lei­tung teilt die Ler­nen­den inner­halb eines Pri­mar­schul- oder eines Sekun­dar­schul­krei­ses abschlies­send einem Schul­haus zu.

Die Gemeinde Emmen legt einen gros­sen Wert auf die frühe Sport­för­de­rung und ein brei­tes Sport­an­ge­bot. Aus die­sem Grund wird das Ange­bot frei­wil­li­ger Schul­sport aus­ge­baut.

Die Frei­zeit­sport­an­ge­bote umfas­sen die Sport­kurse aus­ser­halb des obli­ga­to­ri­schen Schul­sports und ver­ste­hen sich als Bin­de­glied zwi­schen dem obli­ga­to­ri­schen Sport­un­ter­richt in der Schule und dem Ver­eins­sport. Schü­le­rin­nen und Schü­ler kön­nen im schu­li­schen Umfeld in einer zusätz­li­chen Sport- und Bewe­gungs­stunde Sport­ar­ten ken­nen­ler­nen oder inten­si­ver aus­üben. Sie wer­den so auch zum Sport­trei­ben in- und aus­ser­halb von Ver­ei­nen moti­viert. Bewe­gung und Sport soll im All­tag der Emmer Schü­le­rin­nen und Schü­ler fest ver­an­kert sein.

Der frei­wil­li­ger Schul­sport star­tet jeweils in der 3. Schul­wo­che. Eine Schnup­per­lek­tion ist jeder­zeit mög­lich.

Emmen bewegt und Kon­takt­per­son: Depar­te­ment Immobilien und Sport

Seit dem Schul­jahr 2023/24 setzt sich die Geschäfts­lei­tung der Direk­tion Bil­dung und Kul­tur aus 7 Bereichs­lei­tun­gen, 1 Pro­rek­tor,  1 Lei­ter Depar­te­ment Bil­dung und 1 Rek­tor zusam­men.

Im Schul­jahr 2025/26: 7 Bereichs­lei­tun­gen, 1 Lei­ter Depar­te­ment Bil­dung und 2 Co-Rek­to­ren

Die Volks­schule Emmen ver­fügt in allen Schul­krei­sen über meh­rere Kin­der­gär­ten resp. Basis­stu­fen. Alle Kin­der­gär­ten, auch die­je­ni­gen in Quar­tie­ren bzw. an Aus­sen­stand­or­ten (z. B. Neu­hof), sind einem Schul­haus ange­glie­dert.

Der Kin­der­gar­ten / die Basis­stufe ist für Kin­der der erste Schritt vom Eltern­haus in eine grös­sere Gemein­schaft. Im Kin­der­gar­ten – und in der Basis­stufe im Schul­haus Rüeg­gi­sin­gen – wird die­ser Über­gang sorg­fäl­tig beglei­tet.

Der Kin­der­gar­ten in der Schweiz ist Teil der Volks­schule und keine Betreu­ungs­ein­rich­tung. Es gibt einen ver­bind­li­chen Lehr­plan mit fach­li­chen und sozia­len Lern­zie­len. Der Unter­richt fin­det im Klas­sen­ver­band statt.

Der Kin­der­gar­ten dau­ert in der Regel zwei Jahre: Ein Jahr ist obli­ga­to­risch, das andere frei­wil­lig. Das frei­wil­lige Jahr kann vor oder nach dem obli­ga­to­ri­schen Jahr besucht wer­den. Alle Kin­der haben somit die Mög­lich­keit, zwei Jahre im Kin­der­gar­ten zu ver­brin­gen – auch wenn sie mit fünf Jah­ren ein­tre­ten.

Obli­ga­to­ri­sches Kin­der­gar­ten­jahr

Kin­der, die bis zum 31. Juli fünf Jahre alt wer­den, müs­sen ab dem fol­gen­den Schul­jahr den Kin­der­gar­ten oder die Basis­stufe besu­chen. Die­ses Jahr ist obli­ga­to­risch. Falls ein Kind noch nicht bereit für den Kin­der­gar­ten ist, kön­nen die Eltern nach einem Gespräch mit der Schul­lei­tung eine Rück­stel­lung um maxi­mal ein Jahr bean­tra­gen.

Unter­richts­zei­ten Kin­der­gar­ten

Alle Kin­der­gar­ten­kin­der haben 22 Lek­tio­nen Unter­richt pro Woche. Der Unter­richt fin­det an fünf Vor­mit­ta­gen (ABC) und einem Nach­mit­tag (A, B, oder C) statt.

Zeit Mon­tag Diens­tag Mitt­woch Don­ners­tag Frei­tag
08.15 — 09.45 ABC ABC ABC ABC ABC
10.15 — 11.45 ABC ABC ABC ABC ABC
Mit­tags­pause
13.30 — 15.00 A B C
15.20 — 16.05

Basis­stufe

Kin­der in der Basis­stufe blei­ben in der Regel vier Jahre dort. Sie durch­lau­fen in die­ser Zeit den Kin­der­gar­ten sowie die 1. und 2. Klasse. Die Rah­men­be­din­gun­gen ent­spre­chen denen des Kin­der­gar­tens und der Unter­stufe. Die Basis­stufe wird im Schul­kreis Rüeg­gi­sin­gen geführt.

Früh­zei­ti­ger Ein­tritt für jün­gere Kin­der (vor-obli­ga­to­ri­sches Kin­der­gar­ten­jahr)

Kin­der, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, kön­nen eben­falls in den Kin­der­gar­ten auf­ge­nom­men wer­den – wenn sie bestimmte Vor­aus­set­zun­gen erfül­len:

  • Sie kön­nen den Schul­weg selbst­stän­dig bewäl­ti­gen (anfangs auch mit Beglei­tung).
  • Sie schaf­fen den Tages­rhyth­mus mit vier bis sechs Lek­tio­nen an fünf Tagen (keine Reduk­tion des Stun­den­pla­nes).
  • Sie kön­nen sich selbst­stän­dig an- und aus­zie­hen.

Für einen guten Start emp­feh­len wir aus­ser­dem, dass jün­gere Kin­der:

  • eine gewisse Selbst­stän­dig­keit zei­gen (z. B. beim WC-Gang, Schul­weg),
  • sich in die Gruppe und auf die Lehr­per­son ein­las­sen kön­nen (Regeln beach­ten, Auf­träge aus­füh­ren),
  • Aus­dauer haben (vier Lek­tio­nen an fünf Vor­mit­ta­gen und zwei Lek­tio­nen an einem Nach­mit­tag),
  • grund­le­gende moto­ri­sche Fähig­kei­ten besit­zen (ren­nen, hüp­fen, Trep­pen stei­gen),
  • sich selbst­stän­dig um Klei­dung und Hygiene küm­mern kön­nen (z. B. Schuhe anzie­hen, Reiss­ver­schluss schlies­sen, Hände waschen, Nase put­zen),
  • kei­nen Nuggi mehr brau­chen,
  • ein­fa­che Aus­sa­gen auf Deutsch ver­ste­hen und Auf­for­de­run­gen aus­füh­ren,
  • idea­ler­weise bereits eine Spiel­gruppe oder ein ähn­li­ches Ange­bot besucht haben.

Anmel­de­un­ter­la­gen / Infor­ma­ti­ons­an­lass

Die Infor­ma­ti­ons- und Anmel­de­un­ter­la­gen für das neue Schul­jahr wer­den zu Beginn des Novem­bers an alle ange­spro­che­nen Fami­lien ver­sandt. Zur Ent­scheid­fin­dung bezüg­lich dem frei­wil­li­gen Kin­der­gar­ten­jahr und zur Beant­wor­tung von Fra­gen zur frü­hen För­de­rung fin­det ein Infor­ma­ti­ons­an­lass am 10. Januar 2026 von 9 bis 11 Uhr im Pri­mar­schul­haus Ger­sag statt.

Bis ca. Mitte Januar mel­den die Eltern/Erziehungsberechtigten ihr Kind für den Kin­der­gar­ten oder die Basis­stufe an.

Erklär­vi­deo mit Infor­ma­tio­nen und Über­sicht

Beim Kom­pe­tenz­zen­trum Admi­nis­tra­tion han­delt es sich um das ehe­ma­lige Sekre­ta­riat. Das Kom­pe­tenz­zen­trum Admi­nis­tra­tion und die Geschäfts­lei­tung der Direk­tion Bil­dung und Kul­tur befin­den sich an der Rüg­gi­sin­ger­strasse 20 im 1. und 2. Stock.

Tel. 041 268 02 11

Neue Schal­ter­öff­nungs­zei­ten der Gemeinde Emmen:

  • Mon­tag: 9.00 bis 11.30 Uhr | 14.00 bis 17.30 Uhr
  • Diens­tag: Vor­mit­tag geschlos­sen | 14.00 bis 16.30 Uhr
  • Mitt­woch: 9.00 bis 11.30 Uhr | 14.00 bis 16.30 Uhr
  • Don­ners­tag: 9.00 bis 11.30 Uhr | 14.00 bis 16.30 Uhr
  • Frei­tag: 9.00 bis 11.30 Uhr | Nach­mit­tag geschlos­sen

Schul­be­stä­ti­gun­gen

Schul­be­stä­ti­gun­gen kön­nen hier ver­langt und bezo­gen wer­den — wäh­rend den Öff­nungs­zei­ten direkt vor Ort oder auf Anfrage per E‑Mail an rektorat@emmen.ch.

Ler­nende, die über den Zeit­raum von min­des­tens einem Schul­jahr in ihren  kör­per­li­chen, geis­ti­gen oder psy­chi­schen Mög­lich­kei­ten beein­träch­tigt sind und bei denen die besag­ten Beein­träch­ti­gun­gen schwer­wie­gende Aus­wir­kun­gen auf das schu­li­sche Kön­nen hat, haben Anrecht auf indi­vi­du­ell fest­ge­legte Mass­nah­men zum Aus­gleich die­ses Nach­teils. Die Beein­träch­ti­gung muss vom Schul­psy­cho­lo­gi­schen Dienst abge­klärt oder bestä­tigt wer­den. Die Lehr­plan­ziele wer­den in qua­li­ta­ti­ver Hin­sicht bei­be­hal­ten und nicht nach unten ange­passt. Es wer­den ledig­lich for­male Prü­fungs­an­pas­sun­gen vor­ge­nom­men. For­male Prü­fungs­an­pas­sun­gen sind grund­sätz­lich für alle Ler­nen­den mög­lich.

Die Schul­so­zi­al­ar­beit ist ein Fach­be­reich der Schul­dienste Emmen. Das Ange­bot der Schul­so­zi­al­ar­beit rich­tet sich an alle Ler­nen­den vom Kin­der­gar­ten bis zum Ende der Ober­stufe und zielt dar­auf ab, die bio-psy­cho­so­ziale Ent­wick­lung der Ler­nen­den zu för­dern. Die Schul­so­zi­al­ar­beit ist eine kos­ten­lose und nie­der­schwel­lige Anlauf­stelle für die ver­schie­dens­ten Fra­ge­stel­lun­gen und Pro­ble­ma­ti­ken aus dem pri­va­ten wie dem schu­li­schen Umfeld.

Der Schul­weg liegt in der Ver­ant­wor­tung der Eltern. Sie ent­schei­den, wie ihr Kind in die Schule kommt: zu Fuss, per Velo oder mit dem Bus. Die Gemeinde muss nur dann Mass­nah­men ergrei­fen, wenn der Schul­weg für das ein­zelne Kind nicht zumut­bar ist. Die Zumut­bar­keit des Schul­we­ges hängt von ver­schie­de­nen Kri­te­rien ab. Sie sind in einem Merk­blatt der Dienst­stelle für Volks­schul­bil­dung beschrie­ben. «Eltern­ta­xis» steht die Volks­schule Emmen kri­tisch gegen­über. Die Nach­teile von Eltern­ta­xis über­wie­gen die Vor­teile bei wei­tem. Die Fahr‑, Park- und Hal­te­ver­bote auf den Schul­an­la­gen sind zwin­gend zu beach­ten.

Die Gemeinde Emmen bie­tet allen schul­pflich­ti­gen Kin­dern (2. Kin­der­gar­ten bis 9. Klasse) eine kos­ten­lose Zahn­un­ter­su­chung an. Eltern erhal­ten zu Beginn des Schul­jah­res dafür einen Gut­schein, der bis Ende Februar des glei­chen Schul­jahre bei einer Schul­zahn­ärz­tin oder einem Schul­zahn­arzt ein­ge­löst wer­den muss. Der Ter­min ist von den Eltern selbst zu ver­ein­ba­ren und fin­det idea­ler­weise aus­ser­halb der Unter­richts­zeit statt. Wird ein Behand­lungs­be­darf fest­ge­stellt, tra­gen die Eltern die Kos­ten. Alter­na­tiv kann eine pri­vate Zahn­ärz­tin oder ein pri­va­ter Zahn­arzt gewählt wer­den, wobei die Unter­su­chung und Behand­lung dann voll­stän­dig von den Eltern bezahlt wer­den. Die Unter­su­chung ist obli­ga­to­risch, im 8. Schul­jahr wird zusätz­lich ein Rönt­gen­bild gemacht.

In der 2.,  3. und 4. Klasse (Pri­mar­schule) besu­chen die Ler­nen­den der Volkschule Emmen jeweils zehn bis zwölf Lek­tio­nen Schwimm­un­ter­richt im Hal­len­bad Moos­hüsli. Der Schwimm­un­ter­richt wird von aus­ge­bil­de­ten Schwimm­lehr­per­so­nen durch­ge­führt, die von den Klas­sen­lehr­per­so­nen unter­stützt wer­den. Ende der 4. Klasse sol­len nach Mög­lich­keit alle Ler­nen­den schwim­men und sich sicher im Was­ser bewe­gen kön­nen.

Die Sekun­dar­schule kann in der Gemeinde Emmen an zwei Stand­or­ten (Erlen und Ger­sag) besucht wer­den. Auf der Schul­an­lage Ger­sag ist sowohl die Sekun­dar­schule Ger­sag 1 als auch die Sekun­dar­schule Ger­sag 2 behei­ma­tet. Alle Sekun­dar­schu­len füh­ren ein typen­ge­trenn­tes Modell mit den Niveaus A, B und C.

Kin­der wei­sen gemäss Unter­su­chun­gen zum Zeit­punkt ihres Ein­tritts in die obli­ga­to­ri­sche Schule Ent­wick­lungs­un­ter­schiede von bis zu vier Jah­ren auf. In den indi­vi­du­el­len Lern­vor­aus­set­zun­gen der Ler­nen­den liegt einer der Gründe, wes­halb die Volks­schule Emmen die Unter­richts­me­thode Selbst­ge­steu­er­tes Ler­nen (SgL) umsetzt. Es ist das erklärte Ziel der Volks­schule Emmen, die Kin­der und Jugend­li­chen mög­lichst opti­mal auf die ver­än­derte Arbeits­welt vor­zu­be­rei­ten.

Junge Men­schen haben Bewe­gungs­drang, sind selbst­be­stimmt und ler­nen durch das Sam­meln von eige­nen Erfah­run­gen. Den natür­li­chen Lern­drang  unter­stüt­zen die päd­ago­gi­schen Fach­per­so­nen mit einem Ange­bot zu selbst­or­ga­ni­sier­tem Arbei­ten. Dadurch wird auch die intrin­si­sche Moti­va­tion geför­dert und die Kin­der kön­nen sich selbst­wirk­sam erle­ben.

Ler­nende wei­sen in den ver­schie­dens­ten Ent­wick­lungs­be­rei­chen (Spra­che, logi­sches Den­ken, Moto­rik, soziale Kom­mu­ni­ka­tion, Bin­dungs­ver­hal­ten, Krea­ti­vi­tät usw.) ganz unter­schied­li­che Ent­wick­lungs­po­ten­ziale auf. Auch dar­auf kann im Rah­men von SgL gezielt ein­ge­gan­gen und die Lern­an­for­de­run­gen indi­vi­dua­li­siert und per­so­na­li­siert ange­passt wer­den.

Selbst­ge­steu­er­tes Ler­nen hat also nichts mit «Lais­ser faire» und einer gemüt­li­chen Zeit für die Lehr­per­son zu tun. Im Gegen­teil, die Lehr­per­son ist durch ihre ver­än­derte Rolle als Lern­be­glei­tung und Coach als Mensch, Wis­sens- und Wert­ver­mitt­le­rin, als leben­di­ges Bei­spiel im Vor­le­ben und Anwen­den von Stra­te­gien und Metho­den sowie beim Vor­be­rei­ten und Struk­tu­rie­ren von Lern­um­ge­bun­gen gefor­dert. Immer wie­der ana­ly­siert sie den Lern­pro­zess der Schü­le­rin­nen und Schü­ler, gibt Feed­back, greift kor­ri­gie­rend ein und berät das wei­tere Vor­ge­hen wäh­rend des Lern­pro­zes­ses. Die Ler­nen­den erle­ben sich ernst­ge­nom­men und spü­ren die Ver­ant­wor­tung für ihr eige­nes Ler­nen und ihren Wis­sens­auf­bau.

HIER fin­den Sie wei­tere Infor­ma­tio­nen rund um das Selbst­ge­steu­erte Ler­nen und die Lern­zei­ten.

Wenn eine Fami­lie mit schul­pflich­ti­gen Kindern/Jugendlichen inner­halb der Gemeinde Emmen umzieht, mel­den die Eltern/Erziehungsberechtigten den Umzug früh­zei­tig der Klas­sen­lehr­per­son und dem Kom­pe­tenz­zen­trum Admi­nis­tra­tion der Volks­schule Emmen, Rüeg­gi­sin­ger­strasse 20, 6020 Emmen­brü­cke, Tel. 041 268 02 11. Das Kom­pe­tenz­zen­trum Admi­nis­tra­tion ist für die Schul­h­aus­zu­tei­lung und die Klas­sen­lehr­per­son fürs Wei­ter­lei­ten der Unter­la­gen (Zeug­nis, Arzt­karte, Kon­takt­da­ten bis­he­rige Lehr­per­son) an die neue Lehr­per­son zustän­dig. Bitte mel­den Sie den Umzug inner­halb der Gemeinde auch der Ein­woh­ner­kon­trolle.

Der Umzug inner­halb der Gemeinde Emmen kann auch online gemel­det wer­den.

Fol­gende Unter­richts­in­halte wer­den den Ler­nen­den an der Volks­schule Emmen durch Schul­instruk­to­ren der Luzer­ner Poli­zei ver­mit­telt:

  • Kin­der­gar­ten: Siche­res Über­que­ren einer Strasse
  • Klasse Pri­mar­schule: Ein­fa­che Fahr- und Vor­tritts­re­geln
  • 4. Klasse Pri­mar­schule: Rad­fah­ren (Velo) im Ver­kehrs­gar­ten
  • 6. Klasse Pri­mar­schule: Theo­rie­un­ter­richt (Vor­be­rei­tung Rad­fah­rer­test) sowie theo­re­ti­scher und prak­ti­scher Rad­fah­rer­test
  • Klasse Sekun­dar­schule: Ver­kehrs­prä­ven­tion und Soziale Medien
  • Klasse Sekun­dar­schule: Alko­hol, Dro­gen und Misch­kon­sum
  • Klasse Sekun­dar­schule: Ver­kehrs­un­fall – Ursa­chen und Fol­gen sowie Jugend­ge­walt und Sach­be­schä­di­gung

Die Kin­der erhal­ten im Kin­der­gar­ten ein Leucht­drei­eck, das ihre Sicht­bar­keit und Sicher­heit auf dem Schul­weg erhö­hen soll. In der 1. Klasse wird das Leucht­drei­eck durch eine Leucht­weste abge­löst. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind dafür ver­ant­wort­lich, dass ihre Kin­der die Leucht­drei­ecke bzw. Leucht­wes­ten vom Kin­der­gar­ten bis und mit zur 2. Klasse tra­gen.

Die Unfall- und Kran­ken­ver­si­che­rung fällt in die Zustän­dig­keit der Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­ten.

Im Falle eines Weg­zugs aus der Gemeinde Emmen mel­den sich Eltern/Erziehungsberechtigte früh­zei­tig bei der Klas­sen­lehr­per­son und dem Kom­pe­tenz­zen­trum Admi­nis­tra­tion der Volks­schule Emmen, Rüeg­gi­sin­ger­strasse 20, 6020 Emmen­brü­cke, Tel. 041 268 02 11. In die­sem Zusam­men­hang muss der neue Wohn­ort ange­ge­ben wer­den, damit der zukünf­ti­gen Wohn­ge­meinde bzw. Volks­schule der Zuzug gemel­det und alle nöti­gen Unter­la­gen (Zeug­nis, Arzt­karte, Kon­takt­da­ten bis­he­rige Volks­schule) wei­ter­ge­lei­tet wer­den kön­nen. Der Weg­zug ist dar­über hin­aus auch der Ein­woh­ner­kon­trolle der Gemeinde Emmen zu mel­den.

Eine Online-Abmel­dung ist eben­falls mög­lich.

Kurz vor Ende eines jeden Semes­ters erhal­ten alle Ler­nen­den der Volks­schule Emmen ein Zeug­nis. Ab der 3. Klasse (Pri­mar­schule) beinhal­tet das besagte Zeug­nis Noten. Die Eltern bzw. Erzie­hungs­be­rech­tig­ten unter­schrei­ben die Zeug­nisse zu Hän­den der Klas­sen­lehr­per­son. Die Unter­schrift der Eltern/Erziehungsberechtigten dient ledig­lich zur Bestä­ti­gung der Kennt­nis­nahme und bedeu­tet nicht das Ein­ver­ständ­nis mit den im Zeug­nis abge­bil­de­ten Einträgen/Noten. Falls Eltern/Erziehungsberechtigte sich in Bezug auf im Zeug­nis abge­bil­dete Einträge/Noten mit der Klas­sen­lehr­per­son nicht einig sind, haben sie die Mög­lich­keit, gegen den Ent­scheid (bzw. das Zeug­nis) innert 20 Tagen seit der Zustel­lung beim Bil­dungs- und Kul­tur­de­par­te­ment des Kan­tons Luzern, Bahn­hofstrasse 18, 6002 Luzern, eine Ver­wal­tungs­be­schwerde zu erhe­ben. Die Beschwer­de­schrift ist im Dop­pel ein­zu­rei­chen.