Ferienplan
| Ferien | Beginn | Ende |
|---|---|---|
| Herbstferien | 26. September 2026 | 11. Oktober 2026 |
| Weihnachtsferien | 19. Dezember 2026 | 03. Januar 2027 |
| Fasnachtsferien | 30. Januar 2027 | 14. Februar 2027 |
| Osterferien | 26. März 2027 | 11. April 2027 |
| Sommerferien | 03. Juli 2027 | 15. August 2027 |
Vor Ferien und vor Feiertagen endet der Unterricht nach Stundenplan. Ausnahme: Freitag, 02. Juli 2027, Schulschluss um 15:05 Uhr.
Unterrichtsfreie Tage
| Freier Tag | Datum |
|---|---|
| Allerheiligen | 01. November 2026 |
| Mariä Empfängnis | 08. Dezember 2026 |
| Auffahrt* | 06. Mai 2027 |
| Pfingstmontag | 17. Mai 2027 |
| Fronleichnam* | 27. Mai 2027 |
* Brücke an Auffahrt und Fronleichnam: Die Tage nach den beiden Feiertagen sind unterrichtsfrei.
Ferienpläne für die kommenden Schuljahre: Emmen — Ferienplan Volksschule Emmen oder Ferienplan ab Schuljahr 2023/24 bis und mit 2028/29
Urlaubsgesuch
Seit dem Schuljahr 2024/25 bietet die Volksschule Emmen den Eltern und Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sogenannte Jokertage (4 Halbtage pro Schuljahr) geltend zu machen.
Jokertage und nicht vorhersehbare Abwesenheiten (z. B. Krankheit und Unfall) melden Eltern und Erziehungsberechtigte den Klassenlehrpersonen ihrer Kinder über Klapp.
Die Bewilligung längerer (vorhersehbarer) Abwesenheiten bzw. Urlaube müssen Eltern und Erziehungsberechtigte nach wie vor bei den (Co-) Schulleitungen beantragen.
Richtlinien Urlaube, Jokertage, Schnupperlehren (PDF)
Richtlinien und (Antrags-) Formular Schnupperlehren (Word)
Bibliothek
Über die Schulbibliotheken hinaus verfügt die Gemeinde Emmen seit 1991 auch über eine Gemeindebibliothek.
Die Gemeindebibliothek und Ludothek sind auf der Schulanlage Gersag zuhause. Mit rund 17’500 Büchern, 1’800 DVDs und vielen weiteren Medien bietet die Gemeindebibliothek für Gross und Klein das passende Angebot.
Öffnungszeiten
| Montag | 15.00 – 18.00 Uhr |
| Dienstag | 15.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 – 12:00 Uhr / 15.00 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 15.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 15.00 – 18.00 Uhr |
| Samstag | 9.00 – 12:00 Uhr |
Vor Feiertagen schliesst die Gemeindebibliothek um 17.00 Uhr.
Schuleinheiten
Auf den Webseiten der Schulhäuser erhalten Sie weitere Informationen und Einblicke.
Primarschule Riffig/Sprengi
Riffigrain 19
6020 Emmenbrücke
Roland Amstein
Co-Schulleitung
roland.amstein@emmen.ch
041 268 06 77
Claudia Rogger
Co-Schulleitung
claudia.rogger@emmen.ch
041 268 06 77
Primarschule Rüeggisingen
Nelkenstrasse 30
6032 Emmen
Daniel Rüedi
Co-Schulleitung
daniel.rueedi@emmen.ch
041 268 06 18
Kosi Tschopp
Co-Schulleitung
kosovare.tschopp@emmen.ch
041 268 06 15
Primarschule Emmen-Dorf
Pestalozzistrasse 8
6032 Emmen
Liliane Wiler
Schulleitung
liliane.wiler@emmen.ch
041 268 06 36
Primarschule Erlen
Erlenmatte 80
6020 Emmenbrücke
Rui Silva
Schulleitung
rui.silva@emmen.ch
041 268 07 11
Primarschule Gersag
Rüeggisingerstrasse 24
6020 Emmenbrücke
Nishitha Bachmann
Co-Schulleitung
nishitha.bachmann@emmen.ch
041 268 06 48
Thomas Güttinger
Co-Schulleitung
thomas.guettinger@emmen.ch
041 268 06 09
Sekundarschule Erlen
Erlenmatte 80
6020 Emmenbrücke
Christoph Beeler
Co-Schulleitung
christoph.beeler@emmen.ch
041 268 07 14
Tiziana Palmieri
Co-Schulleitung
tiziana.palmieri@emmen.ch
041 268 07 15
Sekundarschule Gersag 1
Rüeggisingerstrasse 24
6020 Emmenbrücke
Sabine Stössel
Schulleitung
sabine.stoessel@emmen.ch
041 268 06 46
Sekundarschule Gersag 2
Rüeggisingerstrasse 24
6020 Emmenbrücke
Philipp Zimmermann
Schulleitung
philipp.zimmermann@emmen.ch
041 268 06 60
Primarschule Hübeli
Waldeggstrasse 46
6020 Emmenbrücke
Carolin Andergassen
Co-Schulleitung
carolin.andergassen@emmen.ch
041 268 06 65
Nadja Baumli
Co-Schulleitung
nadja.baumli@emmen.ch
041 268 08 78
Primarschule Krauer
Schulhausstrasse 10
6020 Emmenbrücke
Roman Decurtins
Co-Schulleitung
roman.decurtins@emmen.ch
041 268 06 00
Nadia Duss
Co-Schulleiterin
nadia.duss@emmen.ch
041 268 06 06
Primarschule Meierhöfli
Fichtenstrasse 21
6020 Emmenbrücke
Roman Brügger
Co-Schulleitung
roman.bruegger@emmen.ch
041 268 06 26
Denise Zettel
Co-Schulleitung
denise.zettel@emmen.ch
041 268 06 25
Schule von A bis Z
Das heisst für Sie als Eltern schulpflichtiger Kinder wichtige Informationen und Wissenswertes zusammengefasst nach Begriffen. Finden Sie Merkblätter und Publikationen, Links zu weiterführenden Informationen oder Kontakte zu externen Dienststellen und Organisationen mit einem Klick.
Altersdurchmischtes Lernen bezeichnet die Zusammenlegung von Kindern aus verschiedenen Jahrgangsklassen zu einer altersdurchmischten Klasse auf der organisatorischen Ebene und die gezielte Nutzung der daraus resultierenden Vielfalt für den Unterricht und das soziale Lernen. Eine Form von altersdurchmischtem Lernen ist zum Beispiel die Basisstufe (siehe Basisstufe) an der Primarschule Rüeggisingen. An den Primarschulen Meierhöfli, Emmen Dorf und Gersag gibt es ebenfalls altersdurchmischte Klassen, jedoch ohne den Einbezug der Kindergärten.
Kinder und Jugendliche können im Kompetenzzentrum Administration der Volksschule Emmen an der Rüeggisingerstrasse 20 angemeldet werden. Eine Online-Anmeldung ist ebenfalls möglich.
Die Volksschule Emmen führt an der Primarschule Rüeggisingen eine Basisstufe. Die Basisstufe verbindet den Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschule. Zwei bis drei Lehrpersonen unterrichten die Klassen im Teamteaching. Sie begleiten die Kinder über vier Jahre. Die Basisstufe bietet eine vielfältige Lernumgebung. Die Kinder erhalten differenzierte (Lern-) Angebote. Der Übergang von spielerischen Tätigkeiten zum aufgabenorientierten Lernen erfolgt fliessend. Der Unterricht findet in flexiblen, altersgemischten Lerngruppen statt: Er orientiert sich am Entwicklungs- und Lernstand der Kinder, nicht an ihrem Alter.
In die Basisstufe können Kinder eintreten, die vor dem 1. August das 4. Lebensjahr abgeschlossen haben. Der Eintritt ist halbjährlich möglich. Die Basisstufe umfasst zwei Jahre Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschule. Die Kinder besuchen die Basisstufe in der Regel vier Jahre; sie kann aber auch in 3 oder 5 Jahren absolviert werden. Die Versetzung in die 3. Primarklasse ist halbjährlich möglich.
Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Kann eine Frage dort nicht geklärt werden, steht Ihnen im zweiten Schritt die zuständige (Co-)Schulleitungen zur Verfügung.
Für Feedback und Rückmeldungen zu den digitalen Inhalten der Volksschule Emmen wenden Sie sich bitte an die Bereichsleitung Kommunikation, Medien und Digitalität.
Alle Schulhäuser der Volksschule Emmen bieten Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an. Der Sprachstand von fremdsprachigen Lernenden wird im Kindergarten und im weiteren Verlauf der obligatorischen Schulzeit alle zwei Jahre mit dem Test-Set «Sprachgewandt» erfasst. Die Volksschule Emmen bietet Anfangs- und Aufbauunterricht an. Der Unterricht wird von einer Fachperson erteilt und ist so weit als möglich in den Regelunterricht integriert.
Neuzuziehende Lernende ohne Deutschkenntnisse ab der 1. Klasse (Primarschule) werden in eine der Klassen des Zentrums Integration (Schulanlage Gersag) eingeteilt. Sie besuchen den Anfangsunterricht während 4–6 Monaten (Lernende der 1. Klasse 12 Monate) im Zentrum Integration. Anschliessend werden sie in eine Regelklasse ihres ihnen zugeteilten Schulhauses eingeteilt und besuchen für ein weiteres Jahr seit ihrem Zuzug den Gruppenunterricht im Zentrum Integration. Im Anschluss an den Anfangsunterricht erfolgt der Aufbauunterricht in den Schulhäusern.
Die Volksschule Emmen setzt den Lehrplan 21 im Bereich Medien und Informatik zielgerichtet und zukunftsorientiert um. In allen Schulhäusern finden regelmässig Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen statt, die Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern für Chancen und Herausforderungen der digitalen Welt stärken.
Damit das Kollegium bestmöglich unterstützt wird, steht in jeder Schuleinheit sowohl eine pädagogische als auch eine technische Fachperson zur Verfügung. Aus allen Schulhäusern / Schuleinheiten gemeinsam bilden sie die Fachschaft Digitalität, welche die Entwicklungen im Unterricht begleitet.
Die Fachverantwortung Digitalität übernimmt dabei eine koordinierende, beratende und impulsgebende Rolle und bringt aktuelle Trends, Forschungsergebnisse und Innovationen – von Künstlicher Intelligenz bis hin zu Robotik – direkt in die Volksschulen Emmen.
Auch die technische Infrastruktur ist zeitgemäss und umfassend ausgestattet: Jedes Klassenzimmer verfügt über einen Visualizer, eine interaktive Wandtafel oder einen Beamer. Lehrpersonen erhalten üblicherweise ein persönliches Notebook. Die Schuleinheiten verfügen über eine flächendeckende WLAN-Verbindung.
Kindergarten: 1 iPad pro Klasse
1./2. Klasse: 5 iPads pro Klasse
Basisstufe: 4 iPads pro Klasse
3./4. Klasse: 1:1‑Ausstattung mit Convertibles
5.–9. Klasse: 1:1‑Ausstattung mit Notebooks
Darüber hinaus stehen den Lehrpersonen vielfältige digitale Lernumgebungen sowie Robotik-Systeme zur Verfügung, die den Unterricht bereichern und den Schülerinnen und Schülern einen kompetenten, verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien ermöglichen.
Die Mitglieder der Fachgruppe Digitalität organisieren schulhausinterne Weiterbildungen, die sich an den Anliegen des Kollegiums orientieren. Zusätzlich bieten sie offene Kurse für alle Lehrpersonen und Schulbeteiligten an. Mit den regelmässigen Medien-Sn@cks – kurzen Onlinemittagskursen im Abstand von 6 — 8 Wochen – wird das digitale Know-how laufend erweitert. In den Fachschaftssitzungen werden persönliche Inputs geteilt sowie aktuelle Entwicklungen und Updates kommuniziert.
Kontaktperson: Bereichsleitung Kommunikation, Medien und Digitalität
Die Volksschule Emmen bietet an 6 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) einen Ferienhort an. Die Kinder können einzelne Tage oder eine ganze Woche angemeldet werden.
- 2. Woche der Herbstferien
- 1. Woche der Fasnachtsferien
- 2. Woche der Osterferien
- 1., 2. und 6. Woche der Sommerferien
Nähere Informationen und das Anmeldeformular finden sich auf der Website der Gemeinde Emmen unter «Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen».
Hier erfahren Sie mehr zum Betreuungsangebot für Lernende der Volksschule Emmen.
In der Gemeinde Emmen ist die Schulwahl, wie in vielen anderen Gemeinden im Kanton Luzern, nicht frei. Die Zuteilung in ein Schulhaus (inkl. Zuteilung an eine Sekundarschule im Rahmen des Übertrittsverfahrens) fällt in den Zuständigkeitsbereich der Schulführung (Bereichsleitung Schulentwicklung/Organisation und (Co-) Schulleitungen). Der Zuteilung liegen eine Vielzahl von Überlegungen (z. B. Schulinfrastruktur, Schulwege und Klassengrössen) zu Grunde. Die Volksschule Emmen tritt ausschliesslich in begründeten Ausnahmefällen auf Beschwerden im Zusammenhang mit der Zuteilung einer Lernenden oder eines Lernenden in ein Schulhaus ein.
Gesetz über die Volksschulbildung
§ 35
7 Die Schulleitung teilt die Lernenden innerhalb eines Primarschul- oder eines Sekundarschulkreises abschliessend einem Schulhaus zu.
Die Gemeinde Emmen legt einen grossen Wert auf die frühe Sportförderung und ein breites Sportangebot. Aus diesem Grund wird das Angebot freiwilliger Schulsport ausgebaut. Aktuelle Informationen
Die Freizeitsportangebote umfassen die Sportkurse ausserhalb des obligatorischen Schulsports und verstehen sich als Bindeglied zwischen dem obligatorischen Sportunterricht in der Schule und dem Vereinssport. Schülerinnen und Schüler können im schulischen Umfeld in einer zusätzlichen Sport- und Bewegungsstunde Sportarten kennenlernen oder intensiver ausüben. Sie werden so auch zum Sporttreiben in- und ausserhalb von Vereinen motiviert. Bewegung und Sport soll im Alltag der Emmer Schülerinnen und Schüler fest verankert sein.
Der freiwilliger Schulsport startet jeweils in der 3. Schulwoche. Eine Schnupperlektion ist jederzeit möglich.
Emmen bewegt und Kontaktperson: Departement Immobilien und Sport
Wegweiser zum Umgang mit herausforderndem Verhalten an der Volksschule Emmen
Ein gutes Schul- und Klassenklima ist die wichtigste Basis für erfolgreiches Lernen. An der Volksschule Emmen legen wir grossen Wert auf ein respektvolles Miteinander. Wenn Kinder oder Jugendliche im Schulalltag jedoch an ihre Grenzen stossen und herausforderndes Verhalten zeigen, hilft uns ein klares, strukturiertes Konzept: unsere Handlungsebenen Verhalten.
Unsere Kernprinzipien auf einen Blick:
- Gegen das Verhalten, nicht das Kind: Wenn eine Lehrperson eingreift, richtet sich die Massnahme immer gegen das störende Verhalten – niemals gegen die Persönlichkeit Ihres Kindes. Ihr Kind bleibt wertgeschätzt.
- Keine starre Einbahnstrasse: Die Situation bestimmt den Fahrplan. Wir passen Massnahmen individuell an Ihr Kind an und arbeiten proaktiv.
- Der Weg zurück ist immer offen: Jede positive Entwicklung führt dazu, dass Massnahmen sofort wieder gelockert oder aufgehoben werden.
- Erziehungsbündnis: Eine nachhaltige Veränderung gelingt nur, wenn Schule und Elternhaus offen kommunizieren und an einem Strang ziehen.
Die Basis: Vorbeugen und Zusammenarbeiten
Bevor überhaupt Probleme entstehen, tun wir alles für ein starkes Fundament im Schulzimmer. Dazu gehören wöchentliche Gefässe wie der Klassenrat, Rituale und gezieltes Sozial- und Empathietraining. Gleichzeitig ist uns eine gelingende Zusammenarbeit mit Ihnen ein zentrales Anliegen. Bei gemeinsamen Gesprächen begegnen wir uns auf Augenhöhe, hören einander aktiv zu und suchen stets nach gemeinsamen, lösungsorientierten Wegen.
Die 6 Handlungsebenen im Überblick
Sollte es dennoch zu anhaltenden Schwierigkeiten kommen, gibt uns das folgende Modell Orientierung und zeigt auf, wer wann die Verantwortung trägt:
| Ebene & Fokus | Situation / Beispiel | Massnahmen & Beteiligte |
| Ebene 1
Schulhausintern |
Vereinzelte Störungen: Ein Kind ruft beispielsweise wiederholt ungefragt in den Unterricht oder hält sich kurzzeitig nicht an Regeln. | Direktes Gespräch und Abmachungen mit dem Kind, Anpassungen im Unterricht, Rückmeldung an Sie. Verantwortung: Lehrperson |
| Ebene 2
Schulhausintern |
Häufigeres Stören: Das Verhalten hält an. Ein Kind verlässt z. B. trotz Ermahnung oft den Platz und stört andere beim Lernen. | Ziele werden schriftlich festgehalten. Beizug der Förderlehrperson. Gespräch mit den Eltern.
Verantwortung: Klassenlehrperson |
| Ebene 3
Erweitert |
Belastete Situation: Verhalten bessert sich nicht; es kommt zu verbalen oder körperlichen Aggressionen. Die Klasse leidet darunter | Verbindlicher Förderplan, Beratung durch die Fachberatung Verhalten, Einbezug der Schulsozialarbeit (SSA) und des Time-In. Verantwortung: Klassenlehrperson / Förderlehrperson |
| Ebene 4
Intensiv |
Massive Störung: Zielgerichtetes Lernen ist in der Klasse kaum mehr möglich. Emotionen kochen regelmässig über. | Schriftlicher Verweis, runder Tisch mit allen Beteiligten, Prüfung zusätzlicher Betreuungsressourcen oder Time-Out-Massnahmen. Verantwortung: Klassenlehrperson / Förderlehrperson |
| Ebene 5
Externer Beizug |
Tragbarkeitsgrenze: Die Situation ist in der Regelklasse ohne umfassende, intensive Unterstützung nicht mehr haltbar. | Unterrichtsausschluss (bis max. 6 Wochen/Jahr), Prüfung einer Versetzung oder Antrag auf integrative/separative Sonderschulung.
Verantwortung: Schulleitung |
| Ebene 6
Externe Lösung |
Akute Gefährdung: Selbst- oder Fremdgefährdung liegt vor. Eine Beschulung im regulären Umfeld ist aktuell nicht tragbar. | Nutzung externer, spezialisierter Angebote, enge Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) und der KESB.
Verantwortung: Schulleitung |
Wie wir als Eltern und Schule stark bleiben
Herausfordernde Phasen sind für alle Beteiligten – für das Kind, für Sie als Eltern und für das Schulteam emotional anstrengend. Vertrauen und Transparenz sind in solchen Momenten der Schlüssel zum Erfolg. Wir informieren Sie stets frühzeitig und suchen das persönliche Gespräch statt rein schriftlicher Nachrichten.
Hier das gesamte Dokument als Download
Hier das Dokument als Download in einfacher Sprache
Gültig ab Schuljahr 2026/27. Dieses Dokument dient als Orientierungshilfe für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Elternhaus und der Volksschule Emmen.
Seit dem Schuljahr 2023/24 setzt sich die Geschäftsleitung der Direktion Bildung und Kultur aus 7 Bereichsleitungen, 1 Prorektor, 1 Leiter Departement Bildung und 1 Rektor zusammen.
Im Schuljahr 2026/27: 7 Bereichsleitungen, 1 Leiter Departement Bildung und 2 Co-Rektoren
Die Volksschule Emmen verfügt in allen Schulkreisen über mehrere Kindergärten resp. Basisstufen. Alle Kindergärten, auch diejenigen in Quartieren bzw. an Aussenstandorten (z. B. Neuhof), sind einem Schulhaus angegliedert.
Der Kindergarten / die Basisstufe ist für Kinder der erste Schritt vom Elternhaus in eine grössere Gemeinschaft. Im Kindergarten – und in der Basisstufe im Schulhaus Rüeggisingen – wird dieser Übergang sorgfältig begleitet.
Der Kindergarten in der Schweiz ist Teil der Volksschule und keine Betreuungseinrichtung. Es gibt einen verbindlichen Lehrplan mit fachlichen und sozialen Lernzielen. Der Unterricht findet im Klassenverband statt.
Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre: Ein Jahr ist obligatorisch, das andere freiwillig. Das freiwillige Jahr kann vor oder nach dem obligatorischen Jahr besucht werden. Alle Kinder haben somit die Möglichkeit, zwei Jahre im Kindergarten zu verbringen – auch wenn sie mit fünf Jahren eintreten.
Obligatorisches Kindergartenjahr
Kinder, die bis zum 31. Juli fünf Jahre alt werden, müssen ab dem folgenden Schuljahr den Kindergarten oder die Basisstufe besuchen. Dieses Jahr ist obligatorisch. Falls ein Kind noch nicht bereit für den Kindergarten ist, können die Eltern nach einem Gespräch mit der Schulleitung eine Rückstellung um maximal ein Jahr beantragen.
Unterrichtszeiten Kindergarten
Alle Kindergartenkinder haben 22 Lektionen Unterricht pro Woche. Der Unterricht findet an fünf Vormittagen (ABC) und einem Nachmittag (A, B, oder C) statt.
| Zeit | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
|---|---|---|---|---|---|
| 08.15 — 09.45 | ABC | ABC | ABC | ABC | ABC |
| 10.15 — 11.45 | ABC | ABC | ABC | ABC | ABC |
| Mittagspause | |||||
| 13.30 — 15.00 | A | B | C | ||
| 15.20 — 16.05 |
Basisstufe
Kinder in der Basisstufe bleiben in der Regel vier Jahre dort. Sie durchlaufen in dieser Zeit den Kindergarten sowie die 1. und 2. Klasse. Die Rahmenbedingungen entsprechen denen des Kindergartens und der Unterstufe. Die Basisstufe wird im Schulkreis Rüeggisingen geführt.
Frühzeitiger Eintritt für jüngere Kinder (vor-obligatorisches Kindergartenjahr)
Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, können ebenfalls in den Kindergarten aufgenommen werden – wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können den Schulweg selbstständig bewältigen (anfangs auch mit Begleitung).
- Sie schaffen den Tagesrhythmus mit vier bis sechs Lektionen an fünf Tagen (keine Reduktion des Stundenplanes).
- Sie können sich selbstständig an- und ausziehen.
Für einen guten Start empfehlen wir ausserdem, dass jüngere Kinder:
- eine gewisse Selbstständigkeit zeigen (z. B. beim WC-Gang, Schulweg),
- sich in die Gruppe und auf die Lehrperson einlassen können (Regeln beachten, Aufträge ausführen),
- Ausdauer haben (vier Lektionen an fünf Vormittagen und zwei Lektionen an einem Nachmittag),
- grundlegende motorische Fähigkeiten besitzen (rennen, hüpfen, Treppen steigen),
- sich selbstständig um Kleidung und Hygiene kümmern können (z. B. Schuhe anziehen, Reissverschluss schliessen, Hände waschen, Nase putzen),
- keinen Nuggi mehr brauchen,
- einfache Aussagen auf Deutsch verstehen und Aufforderungen ausführen,
- idealerweise bereits eine Spielgruppe oder ein ähnliches Angebot besucht haben.
Anmeldeunterlagen / Informationsanlass
Die Informations- und Anmeldeunterlagen für das neue Schuljahr werden zu Beginn des Novembers an alle angesprochenen Familien versandt. Zur Entscheidfindung bezüglich des freiwilligen Kindergartenjahres und zur Beantwortung von Fragen zur frühen Förderung findet ein Informationsanlass am 9. Januar 2027 im Primarschulhaus Gersag statt.
Bis ca. Mitte Januar melden die Eltern/Erziehungsberechtigten ihr Kind für den Kindergarten oder die Basisstufe an.
Erklärvideo mit Informationen und Übersicht
Lernende, die über den Zeitraum von mindestens einem Schuljahr in ihren körperlichen, geistigen oder psychischen Möglichkeiten beeinträchtigt sind und bei denen die besagten Beeinträchtigungen schwerwiegende Auswirkungen auf das schulische Können hat, haben Anrecht auf individuell festgelegte Massnahmen zum Ausgleich dieses Nachteils. Die Beeinträchtigung muss vom Schulpsychologischen Dienst abgeklärt oder bestätigt werden. Die Lehrplanziele werden in qualitativer Hinsicht beibehalten und nicht nach unten angepasst. Es werden lediglich formale Prüfungsanpassungen vorgenommen. Formale Prüfungsanpassungen sind grundsätzlich für alle Lernenden möglich.
Schulbestätigungen können im Kompetenzzentrum Administration verlangt und bezogen werden: Während den Öffnungszeiten direkt vor Ort oder auf Anfrage per E‑Mail an rektorat@emmen.ch.
Die Schulsozialarbeit ist ein Fachbereich der Schuldienste Emmen. Das Angebot der Schulsozialarbeit richtet sich an alle Lernenden vom Kindergarten bis zum Ende der Oberstufe und zielt darauf ab, die bio-psychosoziale Entwicklung der Lernenden zu fördern. Die Schulsozialarbeit ist eine kostenlose und niederschwellige Anlaufstelle für die verschiedensten Fragestellungen und Problematiken aus dem privaten wie dem schulischen Umfeld.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Sie entscheiden, wie ihr Kind in die Schule kommt: zu Fuss, per Velo oder mit dem Bus. Die Gemeinde muss nur dann Massnahmen ergreifen, wenn der Schulweg für das einzelne Kind nicht zumutbar ist. Die Zumutbarkeit des Schulweges hängt von verschiedenen Kriterien ab. Sie sind in einem Merkblatt der Dienststelle für Volksschulbildung beschrieben. «Elterntaxis» steht die Volksschule Emmen kritisch gegenüber. Die Nachteile von Elterntaxis überwiegen die Vorteile bei weitem. Die Fahr‑, Park- und Halteverbote auf den Schulanlagen sind zwingend zu beachten.
Die Gemeinde Emmen bietet allen schulpflichtigen Kindern (2. Kindergarten bis 9. Klasse) eine kostenlose Zahnuntersuchung an. Eltern erhalten zu Beginn des Schuljahres dafür einen Gutschein, der bis Ende Februar des gleichen Schuljahre bei einer Schulzahnärztin oder einem Schulzahnarzt eingelöst werden muss. Der Termin ist von den Eltern selbst zu vereinbaren und findet idealerweise ausserhalb der Unterrichtszeit statt. Wird ein Behandlungsbedarf festgestellt, tragen die Eltern die Kosten. Alternativ kann eine private Zahnärztin oder ein privater Zahnarzt gewählt werden, wobei die Untersuchung und Behandlung dann vollständig von den Eltern bezahlt werden. Die Untersuchung ist obligatorisch, im 8. Schuljahr wird zusätzlich ein Röntgenbild gemacht.
In der 2., 3. und 4. Klasse (Primarschule) besuchen die Lernenden der Volkschule Emmen jeweils zehn bis zwölf Lektionen Schwimmunterricht im Hallenbad Mooshüsli. Der Schwimmunterricht wird von ausgebildeten Schwimmlehrpersonen durchgeführt, die von den Klassenlehrpersonen unterstützt werden. Ende der 4. Klasse sollen nach Möglichkeit alle Lernenden schwimmen und sich sicher im Wasser bewegen können.
Die Sekundarschule kann in der Gemeinde Emmen an zwei Standorten (Erlen und Gersag) besucht werden. Auf der Schulanlage Gersag ist sowohl die Sekundarschule Gersag 1 als auch die Sekundarschule Gersag 2 beheimatet. Alle Sekundarschulen führen ein typengetrenntes Modell mit den Niveaus A, B und C.
Kinder weisen gemäss Untersuchungen zum Zeitpunkt ihres Eintritts in die obligatorische Schule Entwicklungsunterschiede von bis zu vier Jahren auf. In den individuellen Lernvoraussetzungen der Lernenden liegt einer der Gründe, weshalb die Volksschule Emmen die Unterrichtsmethode Selbstgesteuertes Lernen (SgL) umsetzt. Es ist das erklärte Ziel der Volksschule Emmen, die Kinder und Jugendlichen möglichst optimal auf die veränderte Arbeitswelt vorzubereiten.
Junge Menschen haben Bewegungsdrang, sind selbstbestimmt und lernen durch das Sammeln von eigenen Erfahrungen. Den natürlichen Lerndrang unterstützen die pädagogischen Fachpersonen mit einem Angebot zu selbstorganisiertem Arbeiten. Dadurch wird auch die intrinsische Motivation gefördert und die Kinder können sich selbstwirksam erleben.
Lernende weisen in den verschiedensten Entwicklungsbereichen (Sprache, logisches Denken, Motorik, soziale Kommunikation, Bindungsverhalten, Kreativität usw.) ganz unterschiedliche Entwicklungspotenziale auf. Auch darauf kann im Rahmen von SgL gezielt eingegangen und die Lernanforderungen individualisiert und personalisiert angepasst werden.
Selbstgesteuertes Lernen hat also nichts mit «Laisser faire» und einer gemütlichen Zeit für die Lehrperson zu tun. Im Gegenteil, die Lehrperson ist durch ihre veränderte Rolle als Lernbegleitung und Coach als Mensch, Wissens- und Wertvermittlerin, als lebendiges Beispiel im Vorleben und Anwenden von Strategien und Methoden sowie beim Vorbereiten und Strukturieren von Lernumgebungen gefordert. Immer wieder analysiert sie den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler, gibt Feedback, greift korrigierend ein und berät das weitere Vorgehen während des Lernprozesses. Die Lernenden erleben sich ernstgenommen und spüren die Verantwortung für ihr eigenes Lernen und ihren Wissensaufbau.
HIER finden Sie weitere Informationen rund um das Selbstgesteuerte Lernen und die Lernzeiten.
Ab dem Schuljahr 2025/26 führte die Volksschule Emmen ein Verbot von Smartphones, Smartwatches und weiteren privaten digitalen Geräten während der gesamten Schulzeit ein. Der Entscheid basierte auf den positiven Erfahrungen eines Pilotprojekts an der Sekundarschule Gersag 2 und soll für alle Schulstufen gelten. Ziel war und ist es, eine lernförderliche Umgebung zu schaffen, in der persönliche Begegnungen, Konzentration und das soziale Miteinander im Vordergrund stehen.
Im Zentrum der neuen Regelung stehen pädagogische Überlegungen. Die Schule möchte Kinder und Jugendliche vor digitalen Ablenkungen und Risiken wie Cybermobbing, problematischen Inhalten oder übermässiger Bildschirmzeit schützen. Gleichzeitig sollen die Pausen wieder vermehrt für Gespräche, gemeinsames Spielen und soziale Kontakte genutzt werden. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt zeigen, dass Lernende ihre Pausen aktiver gestalten und das Schulklima positiv beeinflusst wird.
Das Verbot betrifft insbesondere Smartphones, Smartwatches sowie private Tablets. Es gilt während der gesamten Zeit auf dem Schulareal, einschliesslich Pausen, Mittagszeit und Schulveranstaltungen. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich, beispielsweise aus medizinischen Gründen oder bei schulischen Anlässen. Das Mitführen eines ausgeschalteten Geräts im Schulrucksack bleibt erlaubt. Schulische digitale Geräte können weiterhin gezielt im Unterricht eingesetzt werden.
Die Umsetzung erfolgt mit Augenmass und in enger Zusammenarbeit mit den Eltern. Im Vordergrund stehen Aufklärung, Eigenverantwortung und eine gemeinsame Haltung von Schule und Erziehungsberechtigten. Die Volksschule Emmen verfolgt damit das Ziel, Kindern und Jugendlichen einen geschützten Rahmen für Lernen, Begegnung und persönliche Entwicklung zu bieten.
Die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen leisten einen wichtigen Beitrag, damit das Familien- und Berufsleben der Eltern von Lernenden der Volksschule Emmen besser miteinander vereinbart werden kann.
Die Tagesstrukturen bieten den Lernenden in einem kreativen und stabilen Umfeld kompetente und liebevolle Anregung und Betreuung. Die Lernenden sollen sich bereits vor dem Unterrichtsbeginn willkommen und wohl fühlen. Sie nehmen gesunde Mahlzeiten ein, sammeln beim Spielen wichtige Erfahrungen für ihre Entwicklung und lernen den sozialen Umgang mit anderen Kindern.
Hier erfahren Sie mehr zum Betreuungsangebot für Lernende der Volksschule Emmen.
Wenn eine Familie mit schulpflichtigen Kindern/Jugendlichen innerhalb der Gemeinde Emmen umzieht, melden die Eltern/Erziehungsberechtigten den Umzug frühzeitig der Klassenlehrperson und dem Kompetenzzentrum Administration der Volksschule Emmen, Rüeggisingerstrasse 20, 6020 Emmenbrücke, Tel. 041 268 02 11. Das Kompetenzzentrum Administration ist für die Schulhauszuteilung und die Klassenlehrperson fürs Weiterleiten der Unterlagen (Zeugnis, Arztkarte, Kontaktdaten bisherige Lehrperson) an die neue Lehrperson zuständig. Bitte melden Sie den Umzug innerhalb der Gemeinde auch der Einwohnerkontrolle.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde Emmen kann auch online gemeldet werden.
Unterrichtszeiten
Unterrichtszeiten sind die klassischen, festen Zeiteinheiten, in denen Unterricht stattfindet. Sie sind meist gleich lang und folgen einem Stundenraster. An der Volksschule Emmen sind die Standard-Unterrichtszeiten von 08:15 Uhr — 11:45 Uhr und 13:30 Uhr — 15:05 Uhr, nachmittags je nach Schulstufe unterschiedlich und teilweise auch länger.
Blockzeiten
Blockzeiten sind zusammengefasste längere Zeiträume, in denen ein oder mehrere Fächer ohne Unterbrechung unterrichtet werden. An der Volksschule Emmen gelten die Blockzeiten von 08:15 Uhr — 11:45 Uhr.
Unterrichtszeiten Kindergarten unter: Kindergarten (-eintritt) und Informationen zu Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen
Folgende Unterrichtsinhalte werden den Lernenden an der Volksschule Emmen durch Schulinstruktoren der Luzerner Polizei vermittelt:
- Kindergarten: Sicheres Überqueren einer Strasse
- Klasse Primarschule: Einfache Fahr- und Vortrittsregeln
- 4. Klasse Primarschule: Radfahren (Velo) im Verkehrsgarten
- 6. Klasse Primarschule: Theorieunterricht (Vorbereitung Radfahrertest) sowie theoretischer und praktischer Radfahrertest
- Klasse Sekundarschule: Verkehrsprävention und Soziale Medien
- Klasse Sekundarschule: Alkohol, Drogen und Mischkonsum
- Klasse Sekundarschule: Verkehrsunfall – Ursachen und Folgen sowie Jugendgewalt und Sachbeschädigung
Die Kinder erhalten im Kindergarten ein Leuchtdreieck, das ihre Sichtbarkeit und Sicherheit auf dem Schulweg erhöhen soll. In der 1. Klasse wird das Leuchtdreieck durch eine Leuchtweste abgelöst. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder die Leuchtdreiecke bzw. Leuchtwesten vom Kindergarten bis und mit zur 2. Klasse tragen.
Die Unfall- und Krankenversicherung fällt in die Zuständigkeit der Eltern und Erziehungsberechtigten.
Im Falle eines Wegzugs aus der Gemeinde Emmen melden sich Eltern/Erziehungsberechtigte frühzeitig bei der Klassenlehrperson und dem Kompetenzzentrum Administration der Volksschule Emmen, Rüeggisingerstrasse 20, 6020 Emmenbrücke, Tel. 041 268 02 11. In diesem Zusammenhang muss der neue Wohnort angegeben werden, damit der zukünftigen Wohngemeinde bzw. Volksschule der Zuzug gemeldet und alle nötigen Unterlagen (Zeugnis, Arztkarte, Kontaktdaten bisherige Volksschule) weitergeleitet werden können. Der Wegzug ist darüber hinaus auch der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Emmen zu melden.
Eine Online-Abmeldung ist ebenfalls möglich.
Kurz vor Ende eines jeden Semesters erhalten alle Lernenden der Volksschule Emmen ein Zeugnis. Ab der 3. Klasse (Primarschule) beinhaltet das besagte Zeugnis Noten. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterschreiben die Zeugnisse zu Händen der Klassenlehrperson. Die Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten dient lediglich zur Bestätigung der Kenntnisnahme und bedeutet nicht das Einverständnis mit den im Zeugnis abgebildeten Einträgen/Noten. Falls Eltern/Erziehungsberechtigte sich in Bezug auf im Zeugnis abgebildete Einträge/Noten mit der Klassenlehrperson nicht einig sind, haben sie die Möglichkeit, gegen den Entscheid (bzw. das Zeugnis) innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 18, 6002 Luzern, eine Verwaltungsbeschwerde zu erheben. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen.
